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Abbeizen, entfernen und lösen, hochwirksam nach bereits 10 Minuten, schonend zur Untergrund – kraftvoll in der Wirkung, gelförmige Konsistenz, wirkt nicht gesundheitsgefährdend oder reizend, enthält keine Methylenchloride, NMP, Biozide und Konservierungsmittel, säure- und laugenfrei. Verarbeitungsvorteile: einfache Handhabung kurze Einwirkzeit streichfertig gute Standfestigkeit auf der Fläche geringe Geruchsbildung starke Tiefenwirkung. Anwendungsbereiche: Zum schnellen und gründlichen Entfernen von alten Farben und Lacken wie z. B. Ölfarben Alkyd- und Kunstharzfarben Acryl- und Dispersionsfarben sowie 2-K Systemen PU-Materialien Spachtelmassen und Klebstoffen. Geeignet für mineralische Untergründe Metall Glas und Holz. Gefahrenhinweise: H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H318 - Verursacht schwere Augenschäden. Signalwort: Gefahr Sicherheitshinweise: P280 - Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen. P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen. P305 + P351 + P338, P310 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P403 + P235 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P501 - Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen. Ergänzende Kennzeichnungselemente Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter Nicht anwendbar. Tastbarer Warnhinweis Ja, trifft zu. : : : Nicht anwendbar. Spezielle Verpackungsanforderungen Gefährliche Inhaltsstoffe : 2.3 Sonstige Gefahren Allgemein : P103 - Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Anhang XVII - Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Mischungen und Erzeugnisse : Nicht anwendbar. Das Produkt entspricht den Kriterien für PBToder vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Ergänzende Kennzeichnungselemente : Detergenzien - Verordnung (EG) Nr. 907/2006 : Nicht anwendbar. 1,3-Dioxolan Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 7/05/2024 Datum der letzten Ausgabe : 7/05/2024 Version : 6.01 2/20 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2020/878 - Deutschland beko SPEED-EX ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren :Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen Keine bekannt. Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBToder vPvB-Stoffe eingestuft werden. Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Ab...